Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es besteht oft genug Zeit zum besinnen und Abschied nehmen. Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen als Beerdigungsinstitut eine wertvolle Hilfe sein.

 

Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

 

Sehr gerne beziehen wir die Angehörigen der Verstorbenen in unsere Arbeit mit ein. Wo immer Sie dabei sein möchten, wir nehmen Sie mit, wir zeigen und erklären Ihnen, was wir tun.

 

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Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist einmalig.

Sie wird so nicht wiederkehren. Auch wenn möglicherweise viel zu erledigen ist und sich alles auf die Trauerfeier konzentriert, ist in der Regel immer Zeit sich vom Verstorbenen zu verabschieden.



Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Den Sterbefall meldet in der Regel der Bestatter dem zuständigen Standesamt. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 



Wichtige Dokumente im Sterbefall

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein


Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung

Was tun im Sterbefall?

Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist.

Details

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

040 - 788 76 538

0157 - 333 18 188

 

Anschrift

Alexander Harder - Bestattungen
Schaumanns Kamp 50
21465 Reinbek

 

Telefon

040 - 788 76 538

0157 - 333 18 188

 

FAX: 040 361 961 64

 

E-Mail
info@harder-bestattungen.de

 

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© Alexander Harder - Bestattungen Letzte Aktualisierung 04.03.2024