Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

 

Oft bleibt genug Zeit, um sich zu besinnen und in Ruhe Abschied zu nehmen. Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehörige werden mit Fragen und Problemen konfrontiert, die Ihnen bisher vielleicht fremd waren. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen als Bestattungsinstitut eine wertvolle Hilfe sein.

Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Angebot, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Sehr gerne beziehen wir die Angehörigen der Verstorbenen in unsere Arbeit ein. Wann immer Sie dabei sein möchten, nehmen wir Sie mit, zeigen Ihnen unsere Schritte und erklären, was wir tun.


Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist einmalig.

 

Sie wird so nicht wiederkehren. Auch wenn möglicherweise vieles erledigt werden muss und sich vieles auf die Trauerfeier konzentriert, bleibt in der Regel immer Zeit, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden.



Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

In der Regel meldet der Bestatter den Sterbefall dem zuständigen Standesamt. Das Standesamt informiert routinemäßig verschiedene andere Stellen, wie z.B. die Ermittlungsbehörden, das Statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 



Wichtige Dokumente im Sterbefall

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein


Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung

Was tun im Sterbefall?

Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist.

Details

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

040 - 788 76 538

0157 - 333 18 188

 

Anschrift

Alexander Harder - Bestattungen
Schaumanns Kamp 50
21465 Reinbek

 

Telefon

040 - 788 76 538

0157 - 333 18 188

 

FAX: 040 361 961 64

 

E-Mail
info@harder-bestattungen.de

 

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© Alexander Harder - Bestattungen Letzte Aktualisierung 06.11.2024